Sie haben die Wand wir die passende Tür.
Brände beginnen mit einer Rauchentwicklung, die meist unbemerkt verläuft.
Binnen Sekunden breiten sich giftige Rauchgase aus, die für den Menschen tödliche Folgen haben.
Eine offene Tür, die im Notfall nicht mehr geschlossen werden kann, würde binnen kurzer Zeit zu einer Katastrophe führen.
Daher müssen Brand- und Rauchschutztüren selbstschliessend sein.
Die Nutzung von Gebäuden erfordert es jedoch zum Teil, dass Türen zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport u.ä.). Um diese Feuerschutztüren (Rauchschutztüren) in geöffnetem Zustand zu halten, ist eine Feststellanlage erforderlich.
Blockieren und Verkeilen ist nicht zulässig.
Feststellanlagen können in den Schliessermechanismus einer Tür integriert werden. Sind robuste Feststellvorrichtungen
erforderlich, können auch bestimmte Haftmagnete verwendet werden.
Die Türen können entweder manuell oder (im Brandfall) durch das Auslösen des Rauchschalters geschlossen werden.
Feststellanlagen für Brandschutztüren sind durch die Bauaufsicht zugelassene Einrichtungen,
die dafür sorgen, dass Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geöffnet bleiben dürfen.
Mit Feststellanlagen können Brandschutztüren auch barrierefrei genutzt werden.
Nach der ersten Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion einer Feststellanlage durch eine Abnahmeprüfung zu dokumentieren.
Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen.
Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden.
Vorgeschrieben ist neben der regelmäßigen Instandhaltung zudem eine Prüfung und Inspektion
der Funktionstüchtigkeit, die durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden muss
Es ist ein Anlagenbuch zu führen, in dem die regelmäßige Überprüfung, sowie die jährliche Wartung aufzuzeichnen ist.
Neben dem Einbau von Feststellanlagen in allen Varianten, können wir natürlich auch die Abnahmeprüfung, sowie die jährliche
Überprüfung (Wartung) durchführen.